Am 25.06.2020 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2020/878 veröffentlicht, die Anhang II der REACH-Verordnung ändert. Die Verordnung (EU) 2020/878 legt den Inhalt und das Format von Sicherheitsdatenblättern (SDB) innerhalb der EU fest und hebt die Verordnung (EU) 2015/830 auf.
Diese neue Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, was bedeutet, dass alle neuen und aktualisierten Sicherheitsdatenblätter ab diesem Datum gemäß den neuen Anforderungen erstellt werden müssen. Die Verwendung bestehender SDB, sofern diese der Verordnung (EU) 2015/830 entsprechen, ist jedoch abweichend bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zulässig.
Das Webinar beinhaltet
Die aktuelle Situation – Der rechtliche Hintergrund von SDB und die wichtigsten Anforderungen von Lieferanten chemischer Produkte
Warum muss Anhang II von REACH aktualisiert werden?
SDS-Verordnung 2020/878 – Übersicht über Aktualisierungen – Betroffene SDS-Abschnitte
Herausforderungen durch das Update
Zielgruppe
Unternehmen, die chemische Produkte in der EU in Verkehr bringen
Globale Regulierungsexperten von Unternehmen mit Aktivitäten in der EU.
Jeder Regulierungsexperte, der eng mit der EU-CLP-Verordnung arbeitet.
Patrick Bretzke (B.Sc., Angewandte Chemie, Spezialisierung: Biochemie) begann Anfang 2021 bei der Yordas Group als Regulatory Consultant. Zu seinen Aufgaben gehören die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach internationalen Anforderungen (EU, Nordamerika, Asien).
Er verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gefahrstoffmanagement. Als Gefahrstoffexperte betreute er kleine und große Unternehmen aus verschiedenen Bereichen der chemischen Industrie. Seine Mandanten wurden von ihm zu verschiedenen Fragestellungen und Problemen im Bereich des Chemikalien- und des Gefahrgutrechts beraten.